Die AGB’s von Bea’s Hundepension:
- Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und geimpft ist und eine rechtsgültige Versicherung besteht.
- Sollte eine Tier-ärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen.
- Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Tierhalters in eine Tierklinik überstellt.
- Für den Transport zum und vom Tierarzt werden 0,50 € pro Kilometer berechnet.
- Sollte sich das Tier während der Aufenthaltsdauer verletzen oder Ableben, so werden vom Tierbesitzer keine Ansprüche gestellt.
- Für läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während des Aufenthalts läufig werden, kann keine Garantie für eine nicht gewünschte, eventuelle Trächtigkeit übernommen werden.
- Bei Stornierung sind 50% des Wertes an gebuchten Tagen zu zahlen.